AGB der Firma Schulze-Bahr // Entspannt produktiv für Coaching-, Trainings- und Beratungsdienstleistungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte von „Schulze-Bahr // Entspannte Produktivität – Dirk Schulze-Bahr“,
nachstehend Auftragnehmer genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend
"Auftraggeber".
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Coaching- Trainings- und
Beratungsleistungen durch Auftragnehmer bei dem Auftraggeber. Zu den Leistungen
gehören nicht das zur Verfügung stellen von Seminarräumen. Diese Leistungen müssen
gesondert beauftragt werden, bzw. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
2.1 Auftragnehmer wird als selbstständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
2.2 Auftragnehmer bedient sich, wenn notwendig zur Vertragserfüllung selbständiger
Consultants. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen
Firma und einem werblichen Auftritt tätig.
2.3 Auftragnehmer kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder
Mitarbeiter bedienen.
2.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen
Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder
anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils
anderen Vertragspartner zu begründen.
3. Vertragsdurchführung
3.1 Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer diejenigen Daten, Informationen und
Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der
Leistung durch Auftragnehmer nötig sind.
3.2 Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung von Coachings oder der Beratungen
oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein
wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von der
Auftragnehmer eingesetzten Consultants die Schulungsausstattung oder andere
Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die
erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.
5. Ausfallregelung, Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminarbeginn
kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der
Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der Auftragnehmer zu ersetzen. Erfolgt ein
Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette
vereinbarte Vergütung der Auftragnehmer zu ersetzen.
6. Lieferungen und Leistungen
6.1 Die Preise der Auftragnehmer sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder
dem Auftragsangebot der Auftragnehmer, spätestens jedoch durch Annahme der
Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu
zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der Auftragnehmer bleibt ausdrücklich
vorbehalten.
6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der
Auftragnehmer vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der Auftragnehmer und
unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei
Auftragnehmer oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt,
staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Auftraggeber zahlt Auftragnehmer für die festgelegten Leistungen die im
Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben
im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden
dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem
Einzelauftrag berechnet.
7.2 Auftragnehmer wird nach Durchführung der Dienstleistung dem Auftraggeber die
vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber
angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Auftragnehmer ohne
weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des
Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden,
so ist Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen
von Auftragnehmer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
7.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden
Grund abgewichen wird, kann Auftragnehmer jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug
gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen
Forderungen einschließlich derjenigen, für die Auftragnehmer Wechsel hereingenommen
hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
7.6 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von Auftragnehmer für
jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell
festgelegten Kreditlimits behält sich Auftragnehmer vor, den restlichen Auftragswert als
Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist
Auftragnehmer berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende
Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Auftragnehmer haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
8.3 Sofern Auftragnehmer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von Auftragnehmer auf die Ersatzleistung
ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Soweit eine Haftung von Auftragnehmer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
9. Geheimhaltung, Kundenschutz
9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und
Kenntnisse der bzw. über Auftragnehmer sowie deren Partner und Kunden nur zur
Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden
und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch
nach Beendigung des Vertrages bestehen.
9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über
Auftragnehmer, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in
den Medien von Auftragnehmer enthalten sind, zu bewahren.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von Auftragnehmer zur Verfügung
gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem
Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
9.4 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des
Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang
mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und
Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an
Auftragnehmer zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von
zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Consultants zu
tätigen, die zuvor im Auftrag der Auftragnehmer tätig gewesen sind und die der
Auftraggeber durch die Auftragnehmer kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel
gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.
9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende
Kundenschutzklauseln