AGB der Firma Schulze-Bahr // Entspannt produktiv für Coaching-, Trainings- und Beratungsdienstleistungen

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Rechtsgeschäfte von „Schulze-Bahr // Entspannte Produktivität – Dirk Schulze-Bahr“,

nachstehend Auftragnehmer genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend

"Auftraggeber".

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Coaching- Trainings- und

Beratungsleistungen durch Auftragnehmer bei dem Auftraggeber. Zu den Leistungen

gehören nicht das zur Verfügung stellen von Seminarräumen. Diese Leistungen müssen

gesondert beauftragt werden, bzw. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

2.1 Auftragnehmer wird als selbstständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.

2.2 Auftragnehmer bedient sich, wenn notwendig zur Vertragserfüllung selbständiger

Consultants. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen

Firma und einem werblichen Auftritt tätig.

2.3 Auftragnehmer kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder

Mitarbeiter bedienen.

2.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen

Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder

anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils

anderen Vertragspartner zu begründen.

3. Vertragsdurchführung

3.1 Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer diejenigen Daten, Informationen und

Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der

Leistung durch Auftragnehmer nötig sind.

3.2 Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung von Coachings oder der Beratungen

oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein

wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von der

Auftragnehmer eingesetzten Consultants die Schulungsausstattung oder andere

Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die

erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.

5. Ausfallregelung, Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminarbeginn

kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der

Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der Auftragnehmer zu ersetzen. Erfolgt ein

Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette

vereinbarte Vergütung der Auftragnehmer zu ersetzen.

6. Lieferungen und Leistungen

6.1 Die Preise der Auftragnehmer sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und

unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder

dem Auftragsangebot der Auftragnehmer, spätestens jedoch durch Annahme der

Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

6.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu

zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der Auftragnehmer bleibt ausdrücklich

vorbehalten.

6.3 Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der

Auftragnehmer vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger

Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner der Auftragnehmer und

unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei

Auftragnehmer oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt,

staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe

jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1 Der Auftraggeber zahlt Auftragnehmer für die festgelegten Leistungen die im

Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben

im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden

dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem

Einzelauftrag berechnet.

7.2 Auftragnehmer wird nach Durchführung der Dienstleistung dem Auftraggeber die

vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach

Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber

angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Auftragnehmer ohne

weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber

hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des

Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden,

so ist Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die

Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen

von Auftragnehmer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter

Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

7.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden

Grund abgewichen wird, kann Auftragnehmer jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug

gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen

Forderungen einschließlich derjenigen, für die Auftragnehmer Wechsel hereingenommen

hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7.6 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von Auftragnehmer für

jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell

festgelegten Kreditlimits behält sich Auftragnehmer vor, den restlichen Auftragswert als

Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist

Auftragnehmer berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende

Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende

Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.

Auftragnehmer haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder

sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit beruht.

8.3 Sofern Auftragnehmer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die

Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von Auftragnehmer auf die Ersatzleistung

ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im

Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Soweit eine Haftung von Auftragnehmer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies

auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter

und Erfüllungsgehilfen.

9. Geheimhaltung, Kundenschutz

9.1 Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und

Kenntnisse der bzw. über Auftragnehmer sowie deren Partner und Kunden nur zur

Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden

und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch

nach Beendigung des Vertrages bestehen.

9.2 Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über

Auftragnehmer, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in

den Medien von Auftragnehmer enthalten sind, zu bewahren.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von Auftragnehmer zur Verfügung

gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem

Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.4 Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des

Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang

mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und

Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an

Auftragnehmer zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

9.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von

zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Consultants zu

tätigen, die zuvor im Auftrag der Auftragnehmer tätig gewesen sind und die der

Auftraggeber durch die Auftragnehmer kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel

gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende

Kundenschutzklauseln